Fahrlässige Körperverletzung, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Fachanwalt,
Rechtsanwalt Marson

Fahrlässige Körperverletzung und Fahrlässige Tötung bei Verkehrsunfällen

Leider kommt es bei Verkehrsunfällen nicht immer nur zu einem Sachschaden, sondern es werden häufig auch andere Verkehrsteilnehmer verletzt oder gar getötet. Die Folge ist, dass sich der Unfallverursacher mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung konfrontiert sieht.

Im Falle der Verurteilung drohen dem Unfallverursacher einschneidende Konsequenzen, wie eine Haft- oder Geldstrafe, der Führerscheinentzug bzw. ein Fahrverbot und mindestens drei Punkte im Fahreignungsregister.

Selbst leichteste Verletzungen eines anderen Unfallbeteiligten führen häufig erst einmal zum Einleiten eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Unfallverursacher.

Durch versiertes Agieren gelingt es jedoch dem Verteidiger meist die Einstellung des Verfahrens zu erreichen, mit dem Ergebnis, dass der Unfall dann nur noch mit einem Bußgeld geahndet wird.

Fahrlässige Körperverletzung

Die fahrlässige Körperverletzung ist im § 229 StGB unter Strafe gestellt:

„Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“.

Strafbar macht sich somit, wer die Körperverletzung einer anderen Person durch Fahrlässigkeit verursacht. Fahrlässig handelt hier, wer die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Die fahrlässige Körperverletzung wird gemäß § 230 Abs. 1 StGB nur auf Strafantrag verfolgt, es sei denn, dass die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung von Amtswegen ein Einschreiten für geboten hält. Meist stellt jedoch schon der Verletzte einen Strafantrag, so dass sich die Frage nach dem besonderen öffentlichen Interesse der Strafverfolgungsbehörde nicht stellt.

Fahrlässige Tötung

Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung gemäß § 222 StGB lautet:

„Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Kommt es aufgrund eines Verkehrsverstoßes zur Tötung eines Menschen, so ist im besonderen Maße zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Beschuldigte die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat und daher für den tödlichen Ausgang des Verkehrsunfall tatsächlich verantwortlich gemacht werden kann.

Bei diesen Vorwürfen ist ein hohes Strafmaß zu befürchten und die Strafverfolgung zögert nicht. Daher zögern auch Sie nicht und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt. Ich verteidige nicht nur in Fällen von Mord & Totschlag, sondern auch bei leichteren Fällen.

Haben Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten und wird Ihnen ein Vorwurf gemacht? Wenn ja, dann melden Sie sich, bevor Sie der Polizei antworten und es zu spät ist.  Die Nummer für alle Fälle: 01716543669.