Der gestellte Verkehrsunfall als eine Variante des Versicherungsbetruges

 

Gestellter Verkehrsunfall
Gestellter Unfall kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen

Gestellter Verkehrsunfall: Ist ein Unfall im öffentlichen Verkehr, welcher meist verabredet oder provoziert wurde, um missbräuchlich Versicherungsleistungen zu erhalten. Woran Versicherer einen gestellte Unfall erkennen, können Sie hier nachlesen.

Die möglichen Varianten verabredeter oder provozierter Verkehrsunfälle sind so vielfältig wie das Leben selbst. Allen gemeinsam ist jedoch, dass sie eine Form des Versicherungsbetruges darstellen.

Üblicherweise wird ein gestellter Verkehrsunfall mit Pkw`s durchgeführt. Kleine Fahrzeuge, wie beispielsweise Mopeds oder Motorräder verursachen meist nur kleine Schäden und größere Fahrzeuge, wie Lkw`s oder Busse, stehen den Handelnden nicht so ohne weiteres zur Verfügung.

Einem Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), welcher als Linienbusfahrer eingestellt wurde, standen jedoch Busse der BVG zur Verfügung. Auf seinen Linienfahrten soll er in regelmäßigen Abständen am rechten Fahrbahnrand ordnungsgemäß abgestellte hochwertige Fahrzeuge absichtlich gestreift haben. So soll der 31jährige über einen Zeitraum von drei Jahren mit zwölf anderen einen Fremdschaden von 300.000 EUR verursacht haben. Aufgefallen war, dass sich die Unfälle immer ereigneten, als keine Fahrgäste im Bus waren (Leerfahrten). Die Berliner Staatsanwaltschaft hat zur Sicherung von Beweismaterial Hausdurchsuchungen bei einer Reihe von Kfz-Gutachtern durchgeführt. Die Durchsuchungen dienten vor allem der Sicherstellung der Originalbilddateien aus den Schadensgutachten.

Recht auf Rechtsanwalt und Strafverteidigung bei Versicherungsbetrug

Jedermann hat das Recht auf Strafverteidigung. Und zwar ungeachtet dessen, ob ihm ein Versicherungsbetrug oder nur die Beteiligung an einem gestellten Unfall vorgeworfen wird.  Strafverteidiger verteidigen nicht Straftaten, sondern Menschen. Und das unabhängig davon, ob Straftaten begangen wurden oder nicht.

Wenn Ihnen ein Versicherungsbetrug vorgeworfen wird, gehen Sie nicht zur Polizei. Ihr Weg sollte so schnell wie möglich zu einem Rechtsanwalt führen. Machen Sie im Falle einer Hausdurchsuchung oder Festnahme von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Reden Sie nur mit Ihrem Anwalt. Die schnelle Einschaltung eines Strafverteidigers kann den Verlauf des Strafverfahrens ganz wesentlich zu Ihren Gunsten beeinflussen.